Die Mitglieder der Gemeindeleitung werden auf vier Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Nach zwei Jahren scheidet die Hälfte mit der Möglichkeit der Wiederwahl aus.
Die Mitglieder der Gemeindeleitung werden auf vier Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Nach zwei Jahren scheidet die Hälfte mit der Möglichkeit der Wiederwahl aus.